Um den Rundfunkbeitrag angstfrei und richtig zu verweigern, sind einige Dinge zu beachten. Zunächst einmal hast Du grundsätzlich nichts zu befürchten, denn ohne Vorankündigung wird man nichts gegen Dich unternehmen. Wir wollen Dich außerdem auch gar nicht in Gefahr bringen, denn waghalsige Einzelaktionen sind nicht die Lösung. Es geht vielmehr darum, dass möglichst viele Menschen Ihrem Unmut jetzt Taten folgen lassen und wir somit alle, als eine möglichst breite Masse, einen kleinen Schritt nach vorn machen und Zivilcourage zeigen.
Hinweise zur Zivilcourage
Deine Einzugsermächtigung stornieren
Der wichtigste Schritt bei unseren Anleitungen ist es, Deine Einzugsermächtigung zurückziehen. Sofern Du den Zwangsbeitrag direkt vom Beitragsservice abbuchen lässt, kannst Du dies jederzeit online über die Plattform des Beitragsservice widerrufen. Du findest den Onlineantrag unter dem Punkt Formulare, Änderung zum Beitragskonto. Solltest Du stattdessen einen Dauerauftrag über Deine Bank eingerichtet haben, musst Du es entsprechend dort deaktivieren.
Der Gesamtablauf
Nachdem die Zahlung der Rundfunkbeiträge eingestellt wird, setzt sich automatisch ein Verwaltungskonstrukt in Gang. Der komplette Vorgang kann sich durchaus mehrere Jahre hinziehen und die einzelnen Stufen können sich auch wiederholen. Auch wenn du keinesfalls alle Stufen durchgehen solltest, möchten wir Dir dennoch den Gesamtablauf darstellen um Dir zu zeigen, wie der Beitragsservice agiert. 1
Der einbehaltene Geldbetrag
Die Energie des Widerstands
Betrachte die Auseinandersetzung mit dem Beitragsservice auf keinen Fall als Deinen persönlichen Kampf. Vielmehr ist es ein solidarischer Widerstand und Dein persönliches Zeichen von Zivilcourage. Wir sind mittlerweile um die 5 Millionen Haushalte von Nichtzahlern und Nichtnutzern und wir werden jeden Tag mehr. Es ist uns wichtig, dass möglichst viele Menschen einen kleinen und einfachen Schritt machen, anstatt dass einige wenige ganz besonders große Aktionen durchführen.
Die Anschriften der Landesrundfunkanstalten
Hier findest Du alle Anschriften, der Landesrundfunkanstalten an die Du Deine Schreiben richten musst. Schicke Diese immer zu Händen des jeweiligen Intendanten oder der jeweiligen Intendantin.
Was soll das bringen, wenn ich doch zahlen muss?
Solltest Du Dir diese Frage stellen, dann lass Dir sagen es geht hier um einen bewussten Boykott des Zwangsbeitrags. Wir tun dies um unseren Unmut Ausdruck zu verleihen und uns mit den Menschen zu verbinden, die für uns bereits seit 2013 für die Zivilcourage einstehen und dafür kämpfen, dass Deutschland zu einem anderen, nämlich fairen und unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zurückfindet.
Die Rechtsbehelfsbelehrung und die Fristen
Immer wenn der Beitragsservice oder die Landesrundfunkanstalt dir Bescheide schickt (Ablehnungs-, Festsetzungs-, oder Widerspruchsbescheide) ist eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Diese weist dich auf Deine rechtlichen Möglichkeiten hin, die Du gegen diesen Bescheid einsetzen kannst (Widerspruch, danach Klage). Wichtig ist dabei, dass Du innerhalb der vierwöchigen Frist (ab Zustellung) aktiv wirst, denn Dein Widerspruch oder Klageantrag muss innerhalb dieser Frist eingegangen sein. Denke außerdem auch immer daran, Deine Schreiben an Deine zuständige Landesrundfunkanstalt zu richten (außer bei Deiner Klageeröffnung).
Die Kommunikation mit Deiner Landesrundfunkanstalt
Da der juristische Vertreter Deiner Landesrundfunkanstalt einzig und allein der oder die Intendant/in ist, musst Du alle Deine Anträge oder Widersprüche immer an diese Adresse richten. Egal ob in der Rechtsbehelfsbelehrung, der Beitragsservice als erste Adresse steht, schicke Deine “Antwort” immer an die Landesrundfunkanstalt z.H. des jeweiligen Intendanten.
Deine Briefe solltest Du außerdem am besten immer postalisch per Einschreiben oder per Fax versenden. Hebe auch den Einlieferungsbeleg / Sendebericht gut auf und hefte diesen am besten direkt mit ab. So hast Du auch später noch einen Überblick, was Du wann versandt hast und vor allem immer auch einen rechtlichen Nachweis.